Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die die Kindertagesbetreuung betreffenden Bundes- und Landesgesetze. Ferner wird auf die Aufsichtspflicht von sozialpädagogischen Fachkräften und Tagespflegepersonen sowie auf den Unfallversicherungsschutz eingegangen.
Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung sind Städte, Gemeinden und Landkreise zuständig, da sie die Bedürfnisse der Eltern und die Versorgungssituation vor Ort am besten kennen. Sie haben dabei die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.