Die skizzierten bundesrechtlichen Vorgaben werden auf der Länderebene durch entsprechende Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften ausgefüllt. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland so große Unterschiede, dass an dieser Stelle kein Überblick geleistet werden kann. Im Landesrecht werden z.B. geregelt:
Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung | |
Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit | |
Bedarfsplanung und Öffnungszeiten | |
Größe der Einrichtungen und Gruppen | |
Bau und Raumausstattung | |
Betriebs-/Pflegeerlaubnis | |
Organisation von Kindertageseinrichtungen | |
Aufgaben der Träger | |
Rechte der Eltern | |
Qualifikation von Personal und Tagespflegepersonen | |
Qualitätssicherung | |
Finanzielle Förderung |
Die im jeweiligen Bundesland geltenden Gesetze sind auf den Websites der zuständigen Ministerien bzw. der von ihnen betriebenen Bildungsserver zu finden.