Logo-Small

DJ-ImageSlider

  • Renate Tappen
    Renate Tappen
  • Anh Nguyen
    Anh Nguyen
  • Joana Stollenwerk
    Joana Stollenwerk
  • Kindertagespflege Haan
    Kindertagespflege Haan

    Wo kleine Füße laufen lernen

  • Andrea Scheider
    Andrea Scheider

    Unsere Vertretung

    Im Notfall kümmert sie sich um die Kinder

  • Phantasiahafen
    Phantasiahafen
  • Beate Schmitz
    Beate Schmitz
  • Christine Labahn
    Christine Labahn
  • Jana Manschein
    Jana Manschein

Unfallversicherung

Laut § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen mit Betriebserlaubnis sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für den direkten Weg zwischen Familienwohnung und Betreuungsstelle sowie bei Festen, Spaziergängen, Wanderungen, Ausflügen, Besuchen kultureller Veranstaltungen, Aktivitäten auf einem Sportplatz, Schwimmbadbesuchen usw., sofern sie Teil des Betreuungsprogramms sind. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, dann übernehmen die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird zusätzlich eine Rente bezahlt. Eltern, die mit einem verletzten Kind einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, müssen dort mitteilen, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle handelt.

Veröffentlicht: 2016-05-12 09:30:11 Zuletzt aktualisiert: 2021-03-22 07:41:36 Autor: